Da wir ausnahmslos ehrenamtlich arbeiten, können Aktualisierungen der Site gelegentlich etwas auf sich warten lassen. Damit Sie stets leicht erkennen können, ob sich auf diesen Seiten etwas "bewegt" hat, finden Sie auf einigen Seiten das Datum der letzten Aktualisierungen. (Siehe unten)
Da sich ja schon länger auf unserer HP wenig getan hat nun zur aktuellen Lage:
"Bischoping
wollte am 29.3.11 die Y-Trasse den anwesenden Bürgermeistern aus den
betroffenen Nordregionen Hannovers verkaufen - ist sie aber nicht
losgeworden"
Die
Bahn hat einmal mehr bewiesen, dass sie nicht in der Lage ist, ihre Hausaufgaben
zu machen.
Was als
gemütliche Kaffeerunde am Dienstagnachmittag den 29.3.11 geplant war, mutierte
gleich zu Beginn der Fragerunde zu einem Fiasko der Bahn AG. Schon
die ersten Fragen
grundsätzlich
zur Sinnhaftigkeit der Y-Trasse, wurden seitens der Bahn -letztendlich
erfolglos- versucht zu verhindern. Als Bürgermeister Baxmann aus Burgdorf zu
der Nichtnachvollziehbarkeit des sog. Kosten-Nutzenfaktors (5,2)
Auskünfte einforderte, bekam er vom einladenden Konzernbevollmächtigten
der Bahn AG, Hr. Bischoping, die doch recht verwirrende Auskunft, dass sich
die Eckdaten aus 1990 „nicht wesentlich verändert hätten“. Also wie schon
in der Vergangenheit (ROV) hat die DB-AG grundlegende Vorarbeiten zur
Beurteilung der Trasse nicht erledigt. Das sich Bischoping dann auch noch zu der
Aussage hinreißen ließ, das „wenn ihn die Bezirksregierung dazu auffordern würde,
eine andere Trassenvariante als die Y-Trasse zu verfolgen, er dann eben diese
neue, hieße sie dann a,- oder z-Trasse, als Ziel verfolgen würde“, hat man
doch den Eindruck gewonnen, dass die Bahn dies als Pflichtveranstaltung in
Sachen Beteiligung ansieht und eigentlich an der Meinung der Betroffenen nach
wie vor keinerlei Interesse besteht.
Das Hearing
der Grünen am Freitag den 8.4.2011 im Landtagsgebäude in Hannover mit den
eingeladenen Vertretern der BI`s, der Bahn, dem BUND und dem VCD bestätigte
dieses Verhalten, zeigte aber andererseits, dass die Einwände vom 29.3.11
angekommen zu sein scheinen. Am 8.4. wiederholte Bischoping, dass die Bahn an
einer anderen und zwar intensiveren Bürgerbeteiligung
interessiert sei, und zwar auch schon wegen der Erfahrungen aus Stuttgart
21. Da auch unsere Arbeit momentan genau dieses Ziel verfolgt, können wir,
falls es Bischoping ernst meint, hoffen. Ein
zeitnahes Gespräch mit den BI`s, im kleineren Rahmen als am 8.4., ist
jedenfalls vorgesehen, allerdings will sich Bischoping erst einmal mit seinen
Leuten über das Prozedere besprechen.
Wir wollen jetzt mal versuchen, die Bahn beim Wort zu nehmen, und warten deshalb diesen Termin ab.
Und
noch eines wurde deutlich: Das Problem der Flaschenhälse vor den Metropolen ist
jetzt auch bei der Bahn angekommen. Wir denken darüber ja schon seit Jahren
nach und haben gesagt, dass der Hauptbahnhof in Hannover so ein Flaschenhals
ist, vor dem sich alles staut. Dem ist, so sagte Bischoping und daher wird es
kein "Y" geben können ohne eine Umfahrung von Hannover. Diese
Umfahrung wird im Osten um Hannover führen und wird derzeit als
"Burgwedeler Spange" bezeichnet, was nichts anderes sein wird als die
von uns auch schon seit Jahren prognostizierte Anbindung über Burgwedeler Raum
an Lehrte ist. Das dazugehörige Thema ist weiter unten auf dieser Seite
beschrieben.
Wie der
einladende Enno Hagenah von GAL schon sagte, gehört auch Geld für die BI`s
dazu, damit wir uns u.a. mit entsprechendem Fachwissen und ggf. einer eigenen
Expertise versorgen können. Schauen wir mal, ob da eventuell analog unserer
schriftlichen Forderung an Hr. Grube, Hr. Ramsauer und letztendlich auch Hr.
Bischoping vielleicht 5,2% - analog
des KN-Faktors - der veranschlagten Planungsmittel für uns drin liegen.
Das das
„Y“ das optimale Allheilmittel für das Güterverkehrsproblem der Häfen
sein soll ist unserer Meinung nach jedenfalls immer noch nicht nachgewiesen, und
das der Korridor zwischen HH, HB und Hannover viele weitere Optionen bietet (z.B.
Altstrecken) ist genau so unumstritten.
Wiederum höchst
interessant war auch für den BLW die Aussage, das die Bahn eigentlich nur so
eine Art ausführendes Organ der Vorgaben des Bundes ist. Mit anderen Worten
soll es so sein, dass der Bund, also die Politik die ja aus den von den Bürgern
gewählten Vertretern besteht, der Auftraggeber des „Y“ ist, und die Bahn
dann die dazu notwendigen Planungs. – und Ausführungsabeiten tätigen muss.
Also ist im Umkehrschluss ggf. die Bahn gar nicht unser Ansprechpartner, sondern
die Politik als Auftraggeber?!!
Also
frag doch mal deinen Politiker wie er zum „Y“ steht und wähle eventuell
dann einen anderen.
Wo jedoch die Politik die Idee zum „Y“ herbekommen hat, würde ich in diesem
Zusammenhang gerne mal wissen und werde das dann mal nachfragen. Die wird doch
wohl von der Bahn kommen, oder wie?
Offensichtlich
wurde aber auch, dass es beim „Y“ auch um den sog. Länderproporz geht. Dabei handelt es sich einfach gesagt um eine möglichst
gleichmäßige Verteilung von Bundesmitteln an die Länder: Also, wenn Bayern für
ein Großprojekt viel Bundesgeld bekommt, will dann später Niedersachsen auch
viel Geld für ein hiesiges Vorhaben. Und nun sitzt Niedersachsen in der Klemme,
weil es außer dem „Y“ gar keine Großprojekte hat, die sich dazu noch in
einem so weit fortgeschrittenen Stadium befinden.
Burgwedel:
Für Herrn Hoppenstedt, dem Bürgermeister aus Burgwedel, völlig überraschend, ist in der HAZ vom 12.10.2010 sein privater Gleisanschluss an die Y-Trasse beschrieben worden. Zwar hatten wir als BI Anfang Februar 2009(!) im Anschluss eines Vortrags von Enak Ferlemann, dem seinerzeitigen Verkehrsexperten der CDU in Berlin, in der Wedemark, die Presse dahingehend informiert, dass genau dieser Gleisverlauf zwingend für die Realisierung des geplanten Güterverkehrs auf der Y-Trasse notwendig sein wird. Das deswegen, weil sich der Hauptbahnhof in Hannover nicht zur Durchleitung von Güterzügen in der geplanten Größenordnung eignet. Dies nahm er aber leider nicht zur Kenntnis, sondern fing tatsächlich wider bessern Wissens an, genau entlang der seinerzeit angedachten Streckenverläufe Baugebiete auszuweisen und diese auch zu verkaufen. Na ja, schauen wir mal was der eine oder andere Grundstücksneueigentümer davon hält.
Wedemark:
Zur Info: Am Donnerstag den 18.11.2010 um 20.00Uhr findet unsere alljährliche Mitgliederversammlung in Meitze im Schützenhaus statt. Wer Interesse hat, kann gerne vorbeikommen und nach dem administrativen Teil der MV Fragen zur aktuellen Lage oder dgl. stellen.
Der heiße Herbst in Sachen Y-Trasse 2009 b):
Und immer wieder dreht sich das JA-NEIN Karussell . (Stand der Dinge 03.12.2009 23.00Uhr)
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Aha, also daher kein TV-Bericht bei N3 :-(( , weil scxhon wieder einmal neuere Nachrichten da sind: Nun hat der Bund es tatsächlich doch geschafft, die Stimme unseres Ministerpräsidenten zwecks Zustimmung zum Wachstumsbeschleunigungsprogramm (Steuersenkung durch Kreditaufnahme) mit der Planungsmittelzusage zum "Y" (durch Kreditaufnahme) , entgegen Schäubles Idee der Überprüfung der Kosten/Nutzen bei der Trasse, gekauft.
Also
wissen wir jetzt wenigstens, mit wie viel Geld ein deutscher
Ministerpräsident käuflich ist, oder wie?
Die Abstimmung dann bitte ganz genau beobachten!! Und außerdem ist der Bedarf an Planungsmitteln plötzlich gleich 10% über der Summe von heute - allerdings vormittags ;-) (Stand der Info 03.12.2009 11.00Uhr)
Artikel von N3, beachte Datum und
Uhrzeit....:
Bund gibt Geld frei
Planung der Y-Trasse kann offenbar weitergehen Gehen die Planungen zügig voran, soll 2015 mit dem Bau der Y-Trasse begonnen werden. Die Bundesregierung wird sich nun doch an den Planungskosten von insgesamt 55 Millionen Euro für die sogenannte Y-Trasse der Bahn von Hannover in Richtung Hamburg und Bremen beteiligen. Planungsgelder in Höhe von 20 Millionen Euro, die zuletzt auf dem Prüfstand standen, seien nun endgültig frei, sagte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) im Gespräch mit dem "Hamburger Abendblatt" (Freitagsausgabe). "Ich bin mit dem Kollegen Schäuble einig, dass wir hier zügig weiterarbeiten müssen", betonte Ramsauer. Die Überprüfung der Zahlung durch Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte zuletzt für Verunsicherung in Niedersachsen gesorgt. Das Verkehrsministerium in Berlin begründete den Aufschub im November mit einer Überprüfung des Bundesverkehrswegeplans - ein "ganz normaler Vorgang". Niedersachsen soll 15 Millionen Euro der Gesamtplanungskosten übernehmen, die restlichen 20 Millionen die Deutsche Bahn (DB).
Baubeginn frühestens 2015
Die als Schnellstrecke für den ICE-Verkehr geplante y-förmige Verbindung soll auf den bestehenden Bahnstrecken dringend benötigten Platz für mehr Güterzüge von den Seehäfen ins Inland schaffen. Die Häfen in Hamburg, Bremen und Wilhelmshaven müssten noch besser mit dem Hinterland verbunden werden, sagte Ramsauer. Nach bisherigen Planungen wird mit einem Baubeginn im Jahr 2015 und einer Fertigstellung nicht vor 2020 gerechnet. Klagen gegen das Bauprojekt könnten aber noch zu Verzögerungen führen.
Die von der DB seit Beginn der
1990er-Jahre geplante Trasse ist umstritten. Politik und Wirtschaft
befürworten sie, von Verbänden wie Pro Bahn kommt dagegen Kritik.
Die Strecke sei zu teuer, außerdem werde sie nicht rechtzeitig
fertig, um die Containerflut aufzufangen, argumentieren die Gegner des
Projekts. Für den Bau der Strecke, die in die bestehenden
Verbindungen Bremen-Hamburg und Soltau-Bremen münden soll, waren
ursprünglich 1,28 Milliarden Euro veranschlagt worden. Inzwischen
werden die Kosten weitaus höher geschätzt.
Ramsauer spricht sich für
Elbvertiefung aus
Ramsauer sprach sich im "Abendblatt" zudem für die Elbvertiefung aus. Dafür müsste aber die Sicherheit der Deiche gewährleistet sein. "Ich bin mir sicher: Elbvertiefung und Deichsicherheit sind miteinander vereinbar", sagte der Minister. Auch in Hamburg und Bremen müssten wichtige Seehäfen und Jobmotoren entstehen. "Der neue Jade-Weser-Port in Wilhelmshaven wird nicht ausreichen."
Stand: 03.12.2009 22:00
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http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/ytrasse112.html
Na, dann schauen wir mal gleich nach, in welcher Entfernung zu Wulffs Privatanwesen die "Spange Burgwedel" nach Lehrte verlaufen wird.
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Der heiße Herbst in Sachen Y-Trasse 2009 a):
Ende November 2009, Tenor nach jüngsten Ergüssen aus Berlin und Hannover:
Das Land hält unbeirrbar am Projekt, wider besseren Wissens, fest. Berlin will aber mangels ausreichender Geldmittel
bundesweit erst einmal alle Projekte bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit prüfen und hat schon mal in Niedersachsen angeklopft
weil das "Y" wohl dieser Prüfung nicht standhält...
In Niedersachsen hebt sich unser Minister Bode mit folgender Äußerung vor:" Die Y-Trasse hat keine bekannten Alternativen".
Ahso - na denn bescheinigen wir ihm hiermit öffentlich entweder abgrundtiefe Unverfrorenheit, oder er ist weder des Lesens noch Hörens
mächtig.
Das nun zu beurteilen, lieber Leser, überlasse ich aber gerne Ihnen.
Schauen wir mal, was am Donnerstag 3.12.2009 im 3. TV - Programm dazu berichtet wird. (Hallo Niedersachsen)
Ergo werden wir wohl mal wieder nicht umhin kommen, einen neuen Minister in Sachen Y-Trasse auf den Stand der Dinge zu bringen.
24.11.2009
Unveröffentlichter Leserbrief (per FAX an HAZ 25.11.09):
Die
Y–Trasse. Beerdigt oder eine unendliche Geschichte?
Da ich mittlerweile seit
recht genau zehn Jahren an der
Spitze des Widerstandes gegen die Y-Trasse in der Wedemark stehe, will ich mir
aus gegebenem Anlass einen kurzen Rückblick erlauben:
Die Trasse war vor mehr als
15 Jahren ursprünglich geplant worden, um die niedersächsischen Hauptstädte
mit einem schnellen und modernen Personenbeförderungssystem der
Bundesbahn, in Konkurrenz zum Auto
und Flugzeug, zu verbinden. Seinerzeit prognostizierten etliche Gutachter einen
enormen Zuwachs am Bedarf der Personenbeförderung bei der Bahn, wenn denn die
Bahn bloß möglichst 8 Minuten schneller von Hannover in Hamburg wäre.
Daraufhin hatte man sich,
offensichtlich am grünen Tisch, die Karte von Niedersachsen (geschätzt aus dem
Jahr 1950) vorgenommen und mit geraden Strichen die 3 Metropolen HH, H und HB
verbunden. Das Resultat sah aus wie ein Y, daher der Name dieses unseligen
Konstrukts.
Vor etwa zehn Jahren wurde
dann dafür das Raumordnungsverfahren eingeleitet, und wie es nicht anders zu
erwarten war, wurde das monumentale Bauwerk auf Druck der Interessenten aus
Politik und Wirtschaft trotz gewissenhafter und heftiger Gegenwehr der
Betroffenen durchgedrückt.
Die Gültigkeit dieser
Raumordnerischen Feststellung wurde nun bereits auch einmal schon unter
rechtlich fragwürdigen Umständen verlängert, nämlich sind die Eckdaten jetzt
wundersamerweise ganz andere. Denn nun muss die sog. Hafenhinterlandanbindung
als Rechtfertigung zur Ausgabe von ca. 5 Milliarden Euro für die
Schnellbahntrasse durch die Heide herhalten. Dieselben Gutachter, die damals den
enormen Zuwachs an Personenverkehr prognostizierten (und damit komplett daneben
lagen) erlauben sich jetzt, den zukünftigen Containerverkehr zu schätzen. Denn
z.B. der Tiefwasserhafen in Wilhelmshaven ist noch lange nicht fertig.
Dabei ist es jedoch
unstrittig, dass generell möglichst viel Verkehr von der Strasse auf die
Schiene verlagert wird – gerade auch Güterverkehr.
Die Frage in diesem Fall ist
jedoch etwas anders gelagert, nämlich ist der Focus darauf zu richten, wo
denn diese Mehrverkehre stattfinden sollen. Und damit sind wir beim Kern des
Konflikts: Wir von den BI`s fordern seit Bestehen unserer Vereinigungen, dass
man die in allen Himmelsrichtungen zwischen H, HH und HB vorhandenen alten,
teilweise stillgelegten Schienenwege dafür ertüchtigt, d.h. auf den Stand der
derzeit möglichen Technik bringt. Das hätte nämlich zur Folge, dass
Diese Fakten sollten doch
eigentlich ausreichen um, gerade vor dem Hintergrund, dass sich einmal wieder
das Personalkarussell im Land und Bund gedreht hat, das gesamte Vorhaben neu zu
bewerten (was Schäuble ja wohl auch vorhat) um ergebnisoffen darüber zu
befinden und die vorhandenen, mittlerweile fünf ernstzunehmenden Gutachten zur
Y-Trasse endlich auch in der Politik zur Kenntnis nimmt. Vor allem vor dem
Hintergrund, dass eines dieser Gutachten
von der Landesregierung in Hannover selbst in Auftrag gegeben war. Man muss also
nur lesen und verstehen können und erst dann so handeln, wie es für das Land
und nicht für die eigene Eitelkeit am besten ist.
Christoph Chilla
1. Vors.
Bürger für eine
lebenswerte Wedemark, BLW e.V. , Nein zur Y-Trasse
Dorfstrasse 42
30900 Wedemark - Meitze
ENDE
Aus der Gerüchteküche - Stand 13.02.2009 -:
1. Teilsieg der Bürgerinitiativen!!
Land und Bund sind sich einig, die Privatbahnen OHE und EVB mit je 15.000.000,-€ (15 Millionen) zu unterstützen.
Endlich ist ein Anfang vom Ende der Y-Trasse in Sicht. Die uralte Forderung der Trassengegner: "Ausbau vor Neubau" trägt nun erste Früchte. Wie aus gut unterrichteten Kreisen verlautete, sollen die Gelder, die in dieser Form erstmalig in Deutschland gewährt werden, zur Ertüchtigung vorhandener Bahninfrastruktur der Osthannoverschen Eisenbahn - OHE und der Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe - EVB, also Privatbetreiber, ausgegeben werden.
Wir vom BLW sind begeistert über diese Nachrichten, setzen die doch ein Signal in Richtung Ausstieg aus dem "Y - Trassenwahn", wenn auch die Höhe der Mittel nicht ausreichend für eine Totalsanierung sind. Die Y-Trasse kann nur durch ein entsprechend leistungsfähiges Alternativnetz überflüssig gemacht werden, was natürlich mit Geldern i.H. von 30 Millionen Euro nicht zu erreichen ist. Bei geplanten Ausgaben von 5.000.000.000,- € (5 Milliarden) für die Y-Trasse kann das ja wohl auch nur eine Art Anzahlung darstellen um entsprechende Planungen anzuschieben. Wir vom BLW schätzen die dafür aktuell notwendigen Gelder auf etwa 300.000.000-€(300 Millionen), also etwa die zehnfache Summe. Dann allerdings werden auch die Anwohnen der Trassen froh, weil für entsprechenden Schallschutz gesorgt werden könnte, was mit den jetzt zugedachten Summen natürlich nicht möglich sein wird.
Mit der zweiten Info aus ähnlich gut unterrichteten Kreisen soll angeblich die Fortschreibung der Landesplanerischen Feststellung bis 2016 (!) nun entgegen unserer Annahme doch beschlossenen Sache sein. Da aber zu dieser Info noch keine weiteren Erläuterungen vorliegen, werden wir uns erst einmal mit entsprechenden Äußerungen zurückhalten, denn auf die Argumentation sind wir gelinde gesagt äußerst gespannt. Die Entscheidung würde demnach nämlich im Klartext bedeuten, dass die Regierung eigenes Recht bricht...
Dazu bitte ich den geneigten Leser dieser Zeilen auch sogleich, den sich unten anschließenden Brief der Kanzlei Versteyl aus Großburgwedel zu beachten
Nun
aber vom 01.12.2008 das Schreiben von
der Kanzlei Prof. Versteyl - Großburgwedel
im Auftrag der 3 Bürgerinitiativen
zum Thema Verlängerung der landesplanerischen Fetstellung und die dazugehörige Pressemitteilung der Bi`s
2.) Anwaltliches Schreiben:
1.:)
Bürger für Umwelt (BfU) e.V.
Umweltschutzverband Bothel /Brockel (BBU) e.V.
Bürger für eine lebenswerte Wedemark e.V.
Vorsitzende: Bürger für Umwelt: Jürgen Hambrock - Umweltschutzverband Bothel/ Brockel e.V.: Dirk Eberle - Bürger für eine
lebenswerte Wedemark e.V.: Christoph Chilla Ansprechpartner: Schriftführer/ Pressesprecher Hannes Wilkens, Hof Tadel 1, 27374
Visselhövede, Mail:
hoftadel@visselhoevede.dePressemitteilung
Hof Tadel, Dezember 2008
Nach Prüfung des von den Bürgerinitiativen beauftragten Rechtsanwalts Dr.
Frank Niederstadt von der Kanzlei Prof. Versteyl RAe sollte die Planung
aufgrund der Vorgaben des Raumordnungsverfahrens neu aufgerollt werden:
“Es bestehen erhebliche rechtliche Zweifel, ob die Y-Trasse ohne eine
derartige Neuprüfung rechtswirksam weiter geplant werden kann.“
Rechtliche Überprüfung der landesplanerischen Feststellung
Im Auftrag der drei Bürgerinitiativen Bürger für Umwelt e.V. (BfU), Umweltschutzverband Bothel
/Brockel (BBU) e.V. sowie Bürger für eine lebenswerte Wedemark e.V. hat der auf Verwaltungs- und
Umweltrecht spezialisierte Rechtsanwalt die Vorgaben der landesplanerischen Feststellung zur Y-Trasse
mit den aktuellen Entwicklungen abgeglichen. Anlass der Überprüfung ist das Auslaufen der derzeitigen
Befristung der landesplanerischen Feststellung im März 2009 nach acht Jahren Geltungsdauer.
Starke Veränderung der Gegebenheiten zwingt zu erneuter Prüfung
Die landesplanerische Feststellung legt selbst fest, dass das Ergebnis zu überprüfen ist, wenn sich die
Gegebenheiten für die Planung grundlegend geändert haben. Die ursprüngliche Zielsetzung, den
Personenschnellverkehr zu verbessern, stammt aus den 70er Jahren und ist mittlerweile in den
Hintergrund getreten. Heute ist stattdessen die Bewältigung des globalisierungsbedingten Güterverkehrs
das dominierende Problem. Dafür ist die Y-Trasse schlicht nicht konzipiert“, so Dr. Niederstadt.
Aufgrund der offenkundigen Verschiebung weg vom Personenschnellverkehr hin zum Güterverkehr ist
eine grundlegende Veränderung der Planungsgrundlagen gegeben. Für diesen Fall bestimmt die geltende
landesplanerische Feststellung, dass eine neue raumordnerische Prüfung zu erfolgen hat. Das Ausblenden
dieser Vorgabe kann sich unter Umständen im späteren Planfeststellungsverfahren als erhebliches
rechtliches Hindernis auswirken.
Kostenexplosion
Deutlich zeigen sich Veränderungen der Rahmenbedingungen auch in der Kostensituation des Projektes.
Während ursprünglich im Raumordnungsvverfahren von umgerechnet 1,3 Mrd. Euro ausgegangen wurde,
sprechen Verkehrsexperten heute bereits von rund 4,0 Mrd. Euro. Die Anbindung der Y-Trasse an das
bestehende Schienennetz (Integration) wurde bisher im Rahmen der Planungen zur Y-Trasse noch gar
nicht berücksichtigt.
„Unternehmerischer Erfolg der Deutschen Bahn AG“
Die ursprünglichen Planungen waren primär auf den „unternehmerischen Erfolg der Deutschen Bahn
AG“ abgestellt. Auch hier besteht jedoch inzwischen durch den stärkeren Wettbewerb zwischen
unterschiedlichen Bahnbetreibern eine andere Situation.
Alternativen
Wie in der Untersuchung festgestellt wird, sind alternative Streckenführungen für die zur Lösung
anstehenden Güterverkehrsprobleme im Rahmen des ursprünglichen Raumordnungsverfahrens für die YTrasse
nicht untersucht worden. Solche Alternativen sind jedoch vorhanden. „In einer aktuellen Studie im
Auftrag des Landes Niedersachsen wurde dargelegt, wie alternative Streckenführungen auf bestehenden
Bahntrassen in Norddeutschland ausgestaltet werden können, um die Verkehrsströme abzuleiten.“, so der
Fachanwalt.
Volltext Das Anwaltsschreiben finden Sie zum download unter:
http://www.y-nein.de/Konsequenz Die Bürgerinitiativen regen an, die Planungen aufgrund der veränderten Situation der in der
landesplanerischen Feststellung vorgeschriebenen Überprüfung zu unterziehen.
2.)
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung,
Hr. Minister Heiner Ehlen
Abteilung 3
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Kopie
Regierungsvertretung Lüneburg
Herrn Dr. Manthey
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Unser Zeichen
Burgwedel, am
1161/08NI10/NI
- D5/1410
1.12.2008
Sekretariat:Heide
Kühl
Verlängerung
der landesplanerischen Feststellung
für
die Y-Trasse
Mandanten:
Bürger
für eine lebenswerte Wedemark (BLW) e. V.
Bürger
für Umwelt (BfU) e. V.
Umweltschutzverband
Bothel/Brockel (BBU) e. V.
Sehr
geehrter Herr Ehlen,
sehr
geehrter Herr Dr. Manthey,
sehr
geehrte Damen und Herren,
hinsichtlich der
geplanten Verlängerung der landesplanerischen Feststellung für die Y-Trasse
hatten wir uns bereits kürzlich an die Regierungsvertretung Lüneburg mit der
Ankündigung dieser Stellungnahme gewandt. Bezüglich der Planungen erlauben wir
uns namens der vorgenannten Mandanten auf folgende Bedenken hinzuweisen:
Die
landesplanerische Feststellung von März 2001 ist gemäß Ziffer 4.3 auf 8 Jahre
befristet. Die Befristung läuft mithin im März 2009 aus. Nach Ziff. 4.3 ist
ferner festzustellen, ob das Vorhaben weiterhin vom Vorhabenträger verfolgt
wird und ob sich die Gegebenheiten in dem betroffenen Raum so stark verändert
haben, dass die raumordnerische Prüfung ganz oder in Teilen erneut durchzuführen
ist.
Diese letzte
Voraussetzung ist offenkundig gegeben. Doch es scheint beim Vorhabenträger und
möglicherweise auch seitens der Planungsbehörden die Neigung gering zu sein,
dieser Vorgabe der landesplanerischen Feststellung nachzukommen. Jede
Nachplanung komplexer Vorhaben führt bekanntlich zu zeitlichen Verlusten, die häufig
misslich erscheinen. Wir weisen jedoch vorsorglich daraufhin, dass spätestens
auf der Ebene der Planfeststellungsentscheidung entsprechende Fehler des
Raumordnungsverfahrens auf die Rechtmäßigkeit der Planungsentscheidung
durchschlagen und dort auch einer Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte
unterliegen. Eine Abkürzung des Verfahrens an hiesiger Stelle könnte mithin später
zu noch größeren Verzögerungen und Problemen führen, die vielleicht noch
misslicher wären.
Die Festlegung der Gültigkeitsdauer auf 8 Jahre erfolgte nach dem
Wortlaut der Landesplanerischen Feststellung in Orientierung an der
durchschnittlichen Geltungsdauer der Regionalen Raumordnungsprogramme.
Die Verwaltungsvorschrift zum Niedersächsischen
Gesetz über Raumordnung und Landesplanung (VV-RNOG), führt in Ziffer 2.6.6
„Geltungsdauer der Landesplanerischen Feststellung“ aus:
„Bei der Befristung (§ 16 Abs. 3) kann davon ausgegangen werden, das
nach fünf Jahren eine Landesplanerische Feststellung nicht mehr den tatsächlichen
Gegebenheit entspricht.“.
Die vorstehend zitierte Verwaltungsvorschrift trägt zutreffend dem Umstand Rechnung, dass sich Rahmenbedingungen im Zeitverlauf entscheidend verändern können, wie es gerade auch bei der hier in Rede stehenden Planung der Fall ist.
Die Planungen zum Bau der Y-Trasse fußen auf einem Netzausbauprogramm der Deutschen Bundesbahn aus dem Jahr 1970. Primäres Ziel war eine Fahrzeitverkürzung der Strecke Hamburg – Frankfurt (Main) auf unter drei Stunden.
Im Raumordnungsverfahren (vgl. Dokument
Raumordnungsverfahren, Teil A: Allgemeine Beschreibung des Vorhabens, 1.
Einleitung, S. 2) ist das Vorhaben wie folgt beschrieben:
„Bei dem Verfahren handelt es sich um den Bau einer neuen Hochgeschwindigkeitsstrecke von Hamburg nach Hannover mit einer Anbindung an Bremen.“
Die Y-Trasse wurde mithin zur Realisierung von Schienenverkehr mit „hohen“ Geschwindigkeiten geplant.
Der Vorhabenträger geht beim Begriff der
„hohen“ Geschwindigkeit“ von Vmax 300 km/h aus (vgl. Bericht zum Ausbau der Schienenwege 2007
des BMVBS, Neue Vorhaben Projekt Nr. 4; Entwurfsgeschwindigkeiten:
Neubauabschnitt Vmax = 300 km/h, Ausbaustrecke „Bremer Ast“
Vmax = 160 km/h). Fahrgeschwindigkeiten von über 200 km/h kommen nach
allgemeiner Auffassung ausschließlich für Personenzüge in Betracht. Daher
spielt dieser Planungsansatz für den Güterverkehr praktisch keine Rolle. Bei
Reisezuggeschwindigkeiten oberhalb von 230 km/h muss derzeit davon ausgegangen
werden, dass sich tagsüber auf der Y-Trasse ein Mischverkehr mit Güterzügen
aus Sicherheitsgründen verbietet.
Das Raumordnungsverfahren hat zwar Alternativen
zur anvisierten Y-Trasse untersucht, diese Alternativen jedoch fast zur Gänze
auf das dargestellte Ziel der Fahrzeitverkürzung für den Personenverkehr
fokussiert. So wurde die „Variante“ eines Ausbaus vorhandener Strecken im
Vergleich zu den Varianten 1 oder 3 vor allem mit der Begründung verworfen,
dass die Zielvorgabe „Fahrzeitverkürzung“ nicht erreicht wird. So findet
sich in der Landesplanerischen Feststellung unter Ziffer 2.3.5 (S. 16) die Erläuterung:
„Nicht oder nur in sehr geringem Umfang ist mit diesen Maßnahmen eine Fahrzeitverkürzung zwischen den Metropolen zu erzielen.“
Nach Aussage des Pressesprechers des Niedersächsischen
Wirtschaftsministeriums, Hr. Christan Budde, habe die Deutsche Bahn AG die Pläne
zur Realisierung einer Hochgeschwindigkeitstrasse inzwischen geändert. Die
ursprüngliche Planung gebe es nicht mehr („Auf dem Y zwischen Hamburg –
Hannover und Bremen wird auch Güterverkehr rollen“), wird der Pressesprecher
des Wirtschaftsministeriums am 31. Oktober 2008 vom Hamburger Abendblatt
zitiert.
Mittlerweile wird die aktuelle Verkehrsdiskussion vom prognostizierten
Anstieg des Seehafenhinterlandverkehrs dominiert, wie der Konzernbevollmächtigte
der DB AG, Hr. Hans- Jürgen Meyer, auf einer Informationsveranstaltung zur
Y-Trasse am 01. Oktober 2008 dargestellt hat. Diese Verkehre sollen sich infolge
der Globalisierung mittelfristig signifikant erhöhen. Ein Ausbau des
Schienennetzes ist deshalb nun primär für die Schaffung von zusätzlichen
Kapazitäten zur Abwicklung der Hafenhinterlandverkehre erforderlich (vgl. Godehard Weber, DB
Netz AG, Regionalbereich Nord, Leiter Regionale Außenbeziehungen, S. 14 der Präsentation
aus September 2008). Die Notwendigkeit einer separaten
Hochgeschwindigkeitstrasse für den Personenverkehr ist vollständig in den
Hintergrund getreten.
Nach den Untersuchungen von Herrn Prof. Dr.-Ing. Thomas Siefer vom
Institut für Verkehrswesen, Eisenbahnbau und Betrieb der Leibniz Universität
Hannover aus dem Juni 2007 ist die Y-Trasse aufgrund ihrer Konzeption als
Hochgeschwindigkeitsstrecke für den Personenverkehr aber nicht geeignet, in dem
erforderlichen Umfang Güterverkehr zu realisieren (Siefer-Studie: „Ertüchtigung
des norddeutschen Eisenbahnnetzes für den wachsenden Schienengüterverkehr“).
Die Siefer-Studie stellt nicht nur die vollkommen von den alten Prognosen
abweichende Entwicklung der Verkehre dar, sondern schließt mit der ernüchternden Feststellung, dass
„durch
Verlagerung des Personenfernverkehrs auf die Y-Trasse ca. 70 Trassen für den Güterverkehr
auf der Verbindung Celle – Stelle verfügbar werden. Hiermit können die
prognostizierten Mehrverkehre allerdings nicht bedient werden. Eine zeitliche
Entmischung bringt nur wenige Trassen für den Güterverkehr in der Nacht,
allerdings mit den oben beschriebenen betrieblichen Schwierigkeiten.“
Die Y-Trasse ist ja auch nicht dafür konzeptioniert, um den Güterverkehr
und die Hinterlandverbindungen der deutschen, insbesondere der niedersächsischen
und Bremischen Seehäfen zu verbessern. Lage und Gestaltungsmerkmale der
Y-Trasse wurden auf die Anforderungen einer Hochgeschwindigkeitsstrecke
ausgerichtet. Planungen für die Bewältigung der stark wachsenden
Hafenhinterlandverkehre bedürfen völlig anderer Vorgaben. Auch eine gemeinsame
Nutzung der Y-Trasse für Hochgeschwindigkeits- und Güterverkehr in den
Verkehrszeiten des Hochgeschwindigkeitsverkehrs erscheint sinnvoll kaum möglich.
Aufgrund der enormen Druckwellen, die Hochgeschwindigkeitszüge mit Vmax 300 km/h
erzeugen, ist eine Begegnung mit Güterzügen aus Sicherheitsgründen bei den
derzeitigen Ausbauparametern unzulässig. Es können somit auf einer Trasse
nicht wirtschaftlich sinnvoll gleichzeitig Personenschnellverkehr und Güterverkehr
abgewickelt werden. Dies schränkt das Transportvolumen der Y-Trasse für den Güterverkehr
so stark ein, dass das damalige Trassenkonzept und die jetzigen Anforderungen an
eine Verkehrslösung, die die anstehenden Probleme bewältigt, sich zueinander
wie ein aliud verhalten.
Auch
kann es zur Vorteilsabwägung nicht mehr allein auf den „unternehmerischen
Erfolg der DB AG“ ankommen, nachdem mit der Bahnreform 1994 auch andere
Eisenbahnverkehrsunternehmen in das Verkehrsgeschehen eingebunden sind. Der aus
Fahrzeitgewinnen durch das „Y“ angeblich resultierende Ergebnisvorteil für
den Personenfernverkehr dürfte außerdem zu hoch eingeschätzt worden sein, wie
die statistisch belegten Langzeitergebnisse zum DB-Fernverkehr zeigen. Es fand
auch keine Berücksichtigung, dass inzwischen auf gut trassierten herkömmlichen
Strecken durchaus eine Ausbauqualität für Geschwindigkeiten bis 230 km/h
geschaffen werden kann (vgl. Strecke Hamburg – Berlin sowie die im Bau
befindlichen zusätzlichen zwei Gleise im Abschnitt München - Augsburg), so
dass die bestehende Strecke über Lüneburg (heute max. 200 km/h) mittlerweile
in eine bessere Vergleichsposition zu einem „Y“ gebracht werden könnte.
Mit anderen Worten: Im Hinblick auf die zu lösenden Probleme fehlt es an
der inneren Planrechtfertigung für die in der landesplanerischen Feststellung
dargestellte Y-Trasse.
Ziffer 2.2 der Landesplanerischen Feststellung definiert abschließend
den Zweck des Projektes wie folgt:
Wie bereits festgestellt, stand die
Gesamtkonzeption der Y-Trasse von Anfang an unter dem Primat der Realisierung
einer Hochgeschwindigkeitstrasse. Die Verbesserung des Güterverkehrs war dabei
nachrangig.
Aus dieser Vorgabe heraus schieden
Trassenvarianten, die nicht hochgeschwindigkeitstauglich sind, im Vorfeld der
landesplanerischen Feststellung pauschal aus. Geprüft wurden nur vier
Varianten, die der Zielsetzung Hochgeschwindigkeitstrasse entsprachen. In der Abwägung wurde dabei der Variante 1 (mit dem Verlauf
vom Abzweig aus der bestehenden Eisenbahnstrecke Hannover – Hamburg bei
Isernhagen, Führung entlang der BAB A 7 davon im Bereich Wedemark auf der
Ostseite der Autobahn – bis zum Walsroder Dreieck, Führung südlich der BAB
27 bis Fulde, Überquerung der BAB A 27 nach Norden, Führung westlich von
Jeddingen und Wittorf, östlich von Bothel und Brockel bis zum Anschluss an die
vorhandene Eisenbahnstrecke Bremen – Hamburg bei Lauenbrück; Abzweig nach
Bremen westlich von Stellichte mit Anschluss an die bestehende Eisenbahnstrecke
Langwedel – Uelzen bei St. Pauli) der Vorzug gegeben (vgl. LPF Ziff. 1.1).
Für die Lösung der mittlerweile anstehenden
Problematik gibt es jedoch vorzugswürdige Alternativen, die vor einer endgültigen
Entscheidung zu prüfen und zu gewichten wären. Ohne eine derartige belastbare
Alternativenprüfung im Rahmen der Raumordnung gerät die gesamte Begründung
des Planungsverfahrens in eine Schieflage. Hieraus folgen rechtliche
Konsequenzen für die Planrechtfertigung hinsichtlich des Gewichts der öffentlichen
Belange, die im Rahmen einer Abwägung eines Planfeststellungsbeschlusses für
das Vorhaben streiten und hinsichtlich eventuell erforderlicher Vermeidungs- und
Alternativenprüfungen im Rahmen naturschutzrechtlicher Vorschriften. Ohne eine
Anpassung der Planung an die neuen Gegebenheiten wird sich der Vorhabenträger
deshalb möglicherweise im Fortgang des Planungsverfahrens in eine schwierige
rechtliche Situation begeben.
Es gibt eine Reihe von fachlich fundierten
Vorschlägen für Alternativen, die darauf abzielen, eine strategische Abkehr
von dem bislang verfolgten Primat der Fahrzeitverkürzung zu vollziehen, d. h.
sich von dem Gedanken einer getrennten Hochgeschwindigkeitsstrecke zu lösen und
stattdessen Möglichkeiten für einen leistungsfähigen zusätzlichen Güterweg
im Korridor Hamburg - Uelzen -Celle/Lehrte zu verfolgen, möglichst unter
Nutzung vorhandener bzw. durch den mehrgleisigen Ausbau vorhandener
Streckenteile. Erwartungsgemäß lässt sich dieses kostengünstiger als die
geplante Hochgeschwindigkeitsstrecke realisieren.
Dabei könnten gleichzeitig bestimmte, bereits
im vordringlichen Bedarf zum Schienenwegeausbau aufgeführte Maßnahmen in ihrer
Priorität vorgezogen werden, um die Deckungslücke im Trassenbedarf schnell zu
schließen. Dies betrifft:
Eine Alternativlösung für einen
leistungsfähigen zusätzlichen Güterweg im Korridor Hamburg – Uelzen –
Celle/Lehrte (als Dauerlösung Ausbaumerkmale grundsätzlich wie folgt:
Hauptbahn; zweigleisig; elektrifiziert; Vmax = mind.120 km/h; zulässige
Radsatzlasten Oberbau mind. 20, Bauwerke 25 t) ließe sich prinzipiell auf drei Wegen erreichen:
·
Bedarfsbezogener, stufenweiser vier-
bzw. dreigleisiger Ausbau der bestehenden Strecke Stelle – Lüneburg –
Uelzen (Planfeststellungsverfahren Dreigleisigkeit Stelle – Lüneburg läuft
derzeit).
·
Nutzung der vorhandenen
Schieneninfrastruktur „in der Heide“ mit entsprechender Ertüchtigung; es
handelt sich hier um eingleisige, nicht elektrifizierte Strecken der DB Netz AG
(Buchholz/Nordheide – Soltau) bzw. der Osthannoverschen Eisenbahnen (OHE;
Winsen/Luhe bzw. Lüneburg – Soltau sowie Soltau bzw. Munster/Örtze –
Celle), vereinfachend als „Heidebahn-Lösung“ bezeichnet.
·
Schaffung einer separaten, leistungsfähigen
Gütertrasse zum Beispiel nach dem Vorbild der niederländischen BETUWE-Linie.
Spezielle Interessen der Häfen Bremerhaven und Wilhelmshaven lassen sich
in diesem Zusammenhang ebenfalls angemessen berücksichtigen, unter anderem auch
durch einen vorrangigen Ausbau der „Amerika-Linie“ für Verkehre Richtung
Osten und Südosten.
Hier sollte es möglich sein, unter Abwägung der jeweiligen
Planungserfordernisse/-vorläufe, Kosten, Realisierungszeiträume (unter Berücksichtigung
von abschnittsweiser Inbetriebnahme) und weiterer Aspekte, wie Mitnutzung der
Strecke durch Regionalverkehr sowie regionale Erschließung für den Güterverkehr
im Einklang mit den grundsätzlichen Zielen des Landes-Raumordnungsprogramms
Niedersachsen 1994, in angemessener Zeit tragfähige Lösungen zu entwickeln und
planerisch umzusetzen.
Die Kosten für den Bau der Y-Trasse werden aktuell mit 1,6 Mrd. Euro beziffert. Sie liegen damit nur unwesentlich über den in den Bundesverkehrswegeplan 1992 eingestellten rd. 2,6 Mrd. DM (entsprechend 1,3 Mrd. Euro).
Eine Überprüfung des Kostenansatzes ist bisher nicht
erfolgt. Diese wäre jedoch dringend erforderlich. Allein durch die Inflation dürften
sich die Kosten deutlicher als mit der genannten
geringen Steigerungsrate entwickelt haben. Da sich außerdem die
Planungserfordernisse und –inhalte verändert haben, ist auch insoweit die
Kostenermittlung unvollständig geworden. Gegenstand des Planungsverfahrens zur
Y-Trasse ist bisher ausschließlich der Neubau der Strecke Hannover (aus südlicher
Sicht mit Beginn in der Wedemark bei Isernhagen und der Streckenführung
bis zum Anschluss an die vorhandene Eisenbahnstrecke Bremen – Hamburg bei
Lauenbrück), sowie der Ausbau des „Bremer Astes“ auf der sogenannten
Amerika-Linie gewesen. Kosten für notwendige Anpassungsmaßnahmen zur
Einbindung der Y-Trasse in bestehende Strecken und Knoten wurden nicht
aufgenommen. Um die angedachte Verbindung auch für
den Güterverkehr stärker nutzen zu können, müssten jedoch drohende Engpässe
bei Hamburg und Hannover bereits in der Planung und Kostenermittlung berücksichtigt
werden. Gedacht ist an ein zusätzliches Gleis im derzeit dreigleisigen
Abschnitt Buchholz – Lauenbrück (– Rotenburg) sowie zur Umfahrung von
Hannover ein Abzweig nach Lehrte (in der Raumordnungsplanung nicht enthalten).
Nach Einschätzung von Professor Christian Böttger von
der Berliner Fachhochschule Technik und Wirtschaft werden sich die Kosten der
Y-Trasse samt einer bisher nicht geplanten Umfahrung der Bahnhofes Hannover
(„Abzweig Lehrte“) damit auf rd. 4,0 Mrd. Euro statt der aktuell angegebenen
1,6 Mrd. Euro belaufen (vgl. Weser-Kurier von 23.Oktober 2008).
Dieser Sachverhalt verdeutlicht nochmals, dass
sich die Rahmenbedingungen des Verfahrens wesentlich verändert haben. Daher müssen
die Rahmenbedingungen erneut geprüft werden.
So hat gemäß Ziffer 2.3.2 der Landesplanerischen Feststellung, S. 11, die Deutsche Bahn erklärt,
„dass sie vor der Durchführung des
Planfeststellungsverfahrens eine Wirtschaftlichkeitsanalyse für das Vorhaben
durchführen will, so dass sichergestellt ist, dass kein unwirtschaftliches
Vorhaben verwirklicht werden wird.“
Der
richtige Zeitpunkt für eine aktuelle Wirtschaftlichkeitsanalyse wäre jetzt.
6.
Fazit
Die landesplanerische Feststellung gibt vor,
dass eine raumordnerische Prüfung erneut durchzuführen ist, wenn sich die
Gegebenheiten in dem betroffenen Raum stark verändert haben. Wie dargestellt,
ist dies der Fall. Seit Planungsbeginn Anfang der neunziger Jahre haben sich die
Gegebenheiten entscheidend geändert. Der Güterverkehr ist massiv gewachsen und
nimmt weiter zu, der Personenfernverkehr vollzieht diese Entwicklung entgegen früherer
Annahmen zur Zeit nicht. Für die aktuellen Verkehrsprobleme sind bessere und
wirtschaftlichere Lösungen vorhanden, als die damals festgelegt Y-Trasse.
Die sich abzeichnende erhebliche Kostenerhöhung
des Projektes dürfte angesichts des bekanntermaßen unzureichenden
Finanzierungsrahmens im Verkehrshaushalt des Bundes zwangläufig zu einer
deutlichen zeitlichen Streckung des Vorhabens führen. Damit bietet sich genügend
Spielraum für eine kritische Überprüfung des bisherigen Planungsansatzes zu
einer Hochgeschwindigkeitsstrecke.
Folglich drängt es sich auf, ein neues Konzept
zu entwerfen, statt an einem veralteten nicht mehr zeitgemäßen Planungsstand
festzuhalten. Eine vermeintliche Zeitersparnis würde sich im Rahmen einer späteren
gerichtlichen Prüfung vermutlich in einen Zeitnachteil verwandeln. Namens
unserer Mandanten bitten wir dies bei der Entscheidung
über eine Verlängerung der landesplanerischen Festlegung zu erwägen.
Ganz generell bedürfen die aktuellen Engpässe
des Schienenverkehrs zeitnahe Lösungen und können nicht auf eine Realisierung
einer unwirtschaftlichen Fehlplanung wie der Y-Trasse warten, deren Realisierung
sich mutmaßlich weit über das Jahr 2015 hinaus verzögern dürfte. Für Gespräche
über diesbezügliche konstruktive Lösungsansätze stehen wir jederzeit zur
Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Dr. F.
Niederstadt
(Rechtsanwalt)
INFO Grundsätzlich (Stand 2003):
- Was ist überhaupt die Y-Trasse?
Die Y-Trasse ist eine geplante, neue Eisenbahn ICE-Trasse von Hannover Richtung Hamburg und Richtung Bremen durch die unberührte Heide. Die geplanten zwei Richtungen erfordern eine Verzweigung der Trasse nördlich von Hannover im Raum Walsrode. Projiziert man die Trassenplanung auf eine Landkarte, so ergibt sich eine einem "Y" ähnliche Figur, daher der Name "Y-Trasse".
- Wer will die Trasse?
Nachdem wir uns vom Verein BLWe.V.- (Bürger für eine Lebenswerte Wedemark e.V.) mittlererweile über 3Jahre in dem Thema befinden, kristallisiert sich recht deutlich heraus, das die Trasse nur eine Funktion hat, nämlich in Zeiten guter politischer Verbindungen Hannovers nach Berlin nach Möglichkeit beträchtliche Bundesmittel in Niedersachsen zu binden. Die prognostizierten Kosten lagen 1992 bei 2,5Milliarden DM und liegen heute bei etwa der doppelten Summe: 2,5Milliarden Euro. Da wie bei nahezu allen Bauvorhaben des Bundes auch bis zur Realisierung der Trasse eine Preissteigerung in einer nicht unerheblichen Größenordnung stattfinden wird, wird die tatsächliche Bausumme die geschätzten 2,5Milliarden Euro übersteigen.
Interessanterweise hat die Bahn AG bisher kein allzu großes Interesse an der Trasse gezeigt. Warum denn auch: Die Anschlüsse der Y-Trasse an bestehende Strecken bzw Bahnhöfe im Raum Hannover, Bremen und ganz besonders Hamburg sind derzeit technisch nicht realisierbar, weil dort unüberwindbare Engpässe in Form von "Flaschenhälsen" entstehen, was bedeutet, das die diversen, den Studien (s. a. "Fahrzeitverkürzung") zugrundegelegten Zahlen reine Schreibtischwerte sind, ohne jeden Bezug zur Realität. Bevor das Problem der Flaschenhälse in Hannover und Hamburg nicht gelöst ist hat die Trasse keinen Sinn.
- Gibt es echte Alternativen?
Da das Thema Y-Trasse seit mehreren Jahren in vielen Schreibtischen lauert, verwundert es nicht, dass sich diverse Fachleute zu dem Thema Y-Trasse geäußert haben. Für uns gilt seit Bestehen des Vereins BLW e.V., wie aber auch seit langem von kompetenten Fachleuten gefordert die Variante: "Ausbau der schon vorhandenen Strecken auf den Stand der Technik - vor einem Neubau - mit all seinen vorteilhaften Konsequenzen in wirtschaftlicher, also ökonomischer - aber auch ganz besonders in ökologischer Hinsicht.
Das würde z.B. bedeuten: Dass sich etwa genauso viele Bundesmittel in Niedersachsen binden ließen, wertvolle Landschaften nicht zerschnitten würden, kein erneuter Flächenverbrauch stattfindet, keine Trinkwassergewinnungsgebiete für Großstädte gefährdet werden, unberührte Landschaften nicht zerstört werden, keine neuen besiedelten Gebiete mit Bahn-Lärm kontaminiert oder unbewohnbar werden u.s.w.. Die Liste ließe sich weiter fortführen.
Wenn Sie Informationen zum Thema haben, die Sie uns mitteilen können / möchten, oder Sie benötigen noch Informationen, so schicken Sie uns bitte einfach eine mail an UCchilla@htp-tel.de . Wenn Sie sich unserem Webring als Inhaber einer Seite anschließen möchten, bitten wir ebenfalls um Ihre kurze Nachricht. Wir werden Ihnen dann die nötigen Informationen für eine Freischaltung Ihrer Seite zum Webring schicken. Mit diesem Webring stellen wir eine schnelle und einfache Vernetzung aller Seiten zum Thema der Y-Trasse sicher.