Vereinseinwendung des BLW zum ROV
Sehr
geehrte Damen und Herren,
der Verein “Bürger für eine
lebenswerte Wedemark” (BLW) erhebt gegen die geplante Aus- und
Neubaustrecke Hannover – Hamburg / Bremen (“Y-Trasse”) Einwendungen.
Der
Verein vertritt die Interessen von betroffenen Wedemärker Bürgerinnen und Bürgern,
die durch die zu erwartenden Auswirkungen einer solchen Eisenbahnstrecke
erheblich betroffen sein werden.
1.
die zu erwartenden Lärmimmissionen während der Bauphase sowie in der
anschließenden Betriebsphase durch Hochgeschwindigkeits-ICE- sowie Güterzugverkehr.
Durch die
Lärmimmissionen ist mit einer nachhaltigen und dauerhaften Schädigung der
Gesundheit der Anlieger zu rechnen;
2.
die zu erwartenden Emissionen von elektromagnetischer Strahlung während
des Betriebs der Eisenbahnstrecke. Diese Emissionen werden sowohl durch die zum
Betrieb erforderlichen Hochspannungszuleitungen als auch die eigentliche
Spannungsversorgung (“Fahrdraht”) der Eisenbahnen hervorgerufen; durch diese
Emissionen wird die Gesundheit der Anlieger geschädigt;
3.
die zu erwartenden Erschütterungen des Untergrundes sowohl während der
Bauphase als auch im Betrieb der Eisenbahnstrecke. Diese Erschütterungen
beeinträchtigen die Gesundheit der Anlieger und werden zu Schäden an Wohn- und
anderen Gebäuden sowie an Ver- und Entsorgungsleitungen u.ä. entlang der
Trasse führen;
4.
die Beeinträchtigung des Wasserschutzgebietes / Wassergewinnungsgebietes
“Fuhrberger Feld” (Versorgung von ca. 700.000 Einwohnern im Großraum
Hannover) sowohl während der Bauphase als auch während des Betriebs der
Eisenbahnstrecke. Während der Bauphase und auch in der Betriebsphase der
Eisenbahnstrecke sind bei Schadensfällen Beeinträchtigungen des Grundwassers
durch austretende Chemikalien nicht auszuschließen. Die Trasse verläuft durch
den unmittelbaren Fassungsbereich des Wasserwerkes Elze/Berkhof (Schutzzone II).
Dort befinden sich Horizontalfilter-Brunnen und Vertikalfilter-Brunnen in einem
nur ca. 40 m mächtigen Grundwasserleiter. Dieser ist bis auf kleine
Teilbereiche im gesamten Niederungsgebiet der Wietze und Aller als ungeschützter
Grundwasserleiter zu bezeichnen. Daraus folgt, dass austretende wassergefährdende
Stoffe wegen fehlender Deckschichten und der geringen Grundwasser-Flurabstände
auf sehr kurzem Wege in die Trinkwasserbrunnen gelangen. In der Betriebsphase
der Eisenbahnstrecke kann die dauerhafte Verwendung von Pflanzenschutz- und –behandlungsmitteln
zu einer langfristigen Beeinträchtigung des Grundwassers führen; da das im
“Fuhrberger Feld” (Wasserwerk Elze/Berkhof) gewonnene Grundwasser zu einem
erheblichen Anteil auch für die Versorgung von Wedemärker Bürgern mit
Trinkwasser dient, ist mit einer Gefährdung der Gesundheit der
Trinkwassernutzer zu rechnen;
5.
die Beeinträchtigung des Bodens während der Bauphase. Die
vorgeschlagenen Maßnahmen zur Zwischenlagerung von Böden sowie bei späteren
Wiedereinbau der Böden sind unzureichend und führen zu einer deutlichen
Verschlechterung der Bodenqualität; damit wird auch das Rückhaltevermögen des
Bodens gegenüber Schadstoffen beeinflusst, was letztlich über die
Beeinflussung des Pfades Boden – Grundwasser – Trinkwasser zu einer Beeinträchtigung
/ Gefährdung der Gesundheit der Betroffenen führt;
6.
die im “Schalltechnischen Gutachten” aufgeführten
Immissionsberechnungen sowie die darin getroffenen Berechnungs- und
Bewertungsannahmen. So sind z.B. im Bereich der Wedemark in den letzten Jahren
Neubaugebiete – als reine und allgemeine Wohngebiete nach §§ 3 und 4 BauNVO
(z.B. Bissendorf –Wietze; Burgwedel – Wietze; Gailhof - Hessenweg; Meitze -
Auf dem großen Kampe; Meitze – südwestliche Ecke; östlicher Teil von Elze;
Okerstraße und das vor ca. 15 Jahren dort entstandene Neubaugebiet; Elze – nördlich
der Wasserwerkstraße; Elze – Bebauungsplan für den östlichen Teil;
Hohenheide; Hohenheide Kuckucksmühlen; Berkhof – Siedlung Steinriede) –
entstanden, die im Gutachten nicht berücksichtigt worden sind. Im Falle der
Immissionsberechnungen sind die Ergebnisse insofern anzuzweifeln, als eine
konkrete Berechnungsgrundlage bislang fehlt, da Aussagen über die
schalltechnischen Eigenschaften der ICE´s der 3.Generation – dieser ICE-Type
wird bislang noch nicht auf anderen Strecken gefahren – Extrapolations- und
Schätzwerte sind. Die bisherigen Betrachtungen des schalltechnischen Gutachtens
bewerten ausschließlich die DB-mäßige Intensität der Lärmimmissionen. Völlig
unberücksichtigt bleibt dabei jedoch die um ein vielfaches erhöhte Belastung
durch den insbesondere von Güterzügen verursachten stochiastischen Lärm;
7.
Überschreitung der gesetzlichen Nachtlärmwerte;
8.
die Nicht-Berücksichtigung von umfassenden aktiven Lärmschutzmaßnahmen
(Wall, Lärmschutzwand, Wald etc.) auf weiten Teilen der direkt an besiedelten
Gebieten vorbeiführenden Trasse. Eine nur punktuelle Anbringung von Lärmschutzwänden
bzw. –wällen gewährleistet in keinster Form die für die anliegenden
Wohngebiete zwingend gebotene Lärmreduktion. Gerade eine deutlich vor
Baubeginn liegende Bepflanzung entlang der Trasse auf hinreichend breitem Niveau
stellt eine Minimalvoraussetzung für aktiven Lärmschutz während und nach der
Bauphase dar;
9.
die dem Bauvorhaben zugrunde liegenden Bedarfsschätzungen und
Nutzungsprognosen. Der ermittelte / geschätzte Bedarf für eine Neubaustrecke
kann vor den aktuell veröffentlichten Zahlen und Ergebnissen der DB AG nicht
nachvollzogen werden; der Bundesverkehrswegeplan 1992 nennt u.a. als
investitionspolitische Ziele den Aufbau eines Hochgeschwindigkeitsnetzes der
Eisenbahnen in Europa und den Abbau von Kapazitätsgrenzen im Schienennetz. Bei
der Abschätzung der künftigen Verkehrsentwicklung sind die Prognosen der
soziodemographischen Entwicklung in Deutschland und Europa berücksichtigt
worden. Die Verkehrsprognose geht von einem weiteren Wachstum im Zeitraum
1991 – 2010 aus.
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1988 |
1991 |
2010 |
|
Güterverkehr
(Mrd.Tonnen km= tkm) |
125 |
86 |
196 |
|
Personenverkehr
(Mrd. Personen km= Pkm) |
62 |
53 |
88 |
Aus dem Geschäftsbericht 1998 der Deutsche Bahn AG (DB AG) können für den
Zeitraum 1994 - 1998 die Ist-Ergebnisse für die Bereiche Güter- und
Personenverkehr entnommen werden.
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1994 |
1995 |
1996 |
1997 |
1998 |
|
Güterverkehr
(Mrd. tkm) |
69,8 |
68,7 |
67,4 |
72,4 |
73,3 |
|
Personenverkehr
(Mrd.Pkm) |
65,1 |
68,3 |
69,0 |
71,2 |
65,6 |
Die Tabellen zeigen, dass die DB AG 1998 im Bereich Güterverkehr das Geschäftsergebnis
aus 1991 nicht erreicht hat und die Prognose für 2010 beim gegenwärtigen
“Trend” (Wachstum ca. 1 Mrd. tkm/a) nicht erreicht werden. Im Bereich
Personenverkehr hat die DB AG ihr Ergebnis über den betrachteten Zeitraum
halten können, von dem prognostizierten Zuwachs von ca. 30 % kann jedoch keine
Rede sein.
Für
den Bereich Güterverkehr musste die DB AG in ihrem aktuellen Halbjahresbericht
(1. Halbjahr 1999) ein um 6 % geringeres Verkehrsaufkommen gegenüber dem
Vorjahreswert ausweisen.
Ob unter diesen Rahmenbedingungen der Neubau einer Eisenbahnstrecke
(Planungskosten 1991 2,5 Mrd. DM) ökonomisch sinnvoll ist, muss bezweifelt
werden;
10.
die Bewertung der Bedeutung und Richtigkeit der Fahrzeitverkürzungen im
Güter- und Personenverkehr. Die DB AG wirbt für ihr Verkehrsprojekt mit
nominellen Fahrzeitverkürzungen von ca. 13 Minuten für die Strecke Bremen –
Hannover und ca. 19 Minuten für die Strecke Hamburg – Hannover. Ob für solch
eine marginale Fahrzeitverkürzung der ökonomische Aufwand einer neuen
Eisenbahnstrecke gerechtfertigt ist, muss bezweifelt werden. Hier sind auch die
Investitionsruinen der DB AG auf dem Gebiet des “Kombinierten Verkehrs”
(Kombination der konkurrierenden Verkehrsträger LKW und Güterzug) einzureihen.
Zwar ist seit 30 Jahren bekannt, dass diese Kombination ökologisch sinnvoll
ist, bislang ist es der DB AG (bzw. ihrer Vorgängerin) nicht gelungen, hieraus
mehr als einen ökonomischen Flop zu machen. Einer der Gründe hierfür ist
sicherlich die Notwendigkeit, die Container zweimal umzuladen, was zu
erheblichen Zeitverlusten führt. Wie auch im Personenverkehr spielen die
Umschlagzeiten – respektive Umsteig- und Anschlusszeiten – die entscheidende
Rolle für eine schnelle Personen- bzw. Güterbeförderung, “schnelle”
Zugverbindungen alleine genügen nicht;
11.
die Gefährdung von Kindern durch die nicht abgesicherten Bahngleise;
12.
die Gefährdung und Vernichtung gefährdeter und geschützter Pflanzen-
und Tierarten (z.B. Kolkrabe, Milan, Storch, Feuersalamander, Eisvogel etc.);
13.
die Vernichtung ökologisch wertvoller Landschaftsgebiete;
14.
die Minderung der Grundstückswerte. Durch das Bauvorhaben wird die Veräußerlichkeit
der angrenzenden Immobilien wesentlich erschwert, wenn nicht gar verunmöglicht.
In jedem Fall muss von einschneidenden Wertminderungen ausgegangen werden. Die
betroffenen Anlieger sehen sich mithin einer Enteignung auf kaltem Wege
ausgesetzt. In den letzten Jahre lagen die durchschnittlichen Verkaufswerte für
Einfamilienhäuser im Bereich der Wedemark bei ca. 2800 DM/m2 Wohnfläche.
Mit dem Bau der Bahnstrecke und den sich aus dieser ergebenden Belastungen für
Mensch und Umwelt, werden diese Verkaufswerte deutlich fallen, was auf die
Belastbarkeit im Grundbuch und damit z.T. auch die Erhaltung von Kleinbetrieben
Einfluss haben wird. Die Vermietbarkeit von Wohnraum wird sich damit in der auf
diesem Gebiet ohnehin strukturschwachen Wedemark drastisch gegen Null
entwickeln;
15.
die zu erwartenden Wildschäden. Da im Streckenverlauf kein zusätzlicher
Wildzaun errichtet werden soll, werden Wildtiere erst durch den Wildzaun entlang
der BAB 7 zurückgehalten und können damit die Eisenbahngleise frei überqueren.
Hierdurch ist mit einem deutlichen Anstieg der Wildunfälle zu rechnen – mit
entsprechenden Rückwirkungen auf die Verkehrssicherheit bei der DB AG. Insoweit
ist gerade hier neben einer erheblichen Mehrgefährdung des Personenverkehrs
auch eine besondere Gefahr für das Wasserschutzgebiet bei Güterverkehrsunfällen
gegeben (vgl. Pkt. 4);
16.
die Kappung von Verkehrswegen, was zu erheblichen Umwegen führt; bereits
jetzt kommt es zu Stoßzeiten sowohl im Bereich der BAB 7-Anschlußstelle
Mellendorf als auch den Hauptverkehrswegen von Mellendorf und Bissendorf zu
erheblichen Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses. Diese würden durch das
geplante Vorhaben exponentiell verschärft werden. Durch die geplanten Brückenstilllegungen
und sonstigen Kappungen von Verkehrswegen wird land- und forstwirtschaftlichen
Betrieben der Zugang zu den von ihnen bewirtschafteten Flächen wesentlich
erschwert und dadurch ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage gefährdet;
17.
die Beschädigung von existierenden Zuwegen durch Baufahrzeuge sowie zu
erwartenden Verkehrsbehinderungen während der Bauphase durch Baufahrzeuge und
–geräte;
18.
die Existenzgefährdung kleiner mittelständischer Betriebe (Alten- und
sonstige Pflegeheime, Hotels, Pensionen, Restaurants, Sprachfördereinrichtungen
etc.) durch das beabsichtigte Bauvorhaben. Besonders Alten- und sonstige
Pflegeheime sowie Sprachfördereinrichtungen sind auf eine relativ lärmarme
Umgebung angewiesen, um ihren Aufgaben nachkommen zu können. Hohe Lärmimmissionen
be- bzw. verhindern eine angemessene Betreuung der Bewohner und werden damit
mittelfristig zum wirtschaftlichen Untergang der Einrichtungen führen;
19.
die Lärmbelastung in Naherholungsgebieten entlang des geplanten
Trassenverlaufs. Weite Teile der Wedemark dienen der Bevölkerung der
angrenzenden (Groß-)Städte als Naherholungsgebiete, in die sie vor dem Lärm
der Städte flüchten. Auch viele Bewohner der an die geplante Trasse
angrenzenden Ortschaften sind gerade vor diesem Hintergrund in die Wedemark
gezogen.
Alternativ-Vorschlag hinsichtlich der
besseren Nutzung vorhandener Strecken durch intelligente Technik
Bereits im Bundesverkehrswegeplan 1992
wurden im Punkt 7.2.2 “Weiterer Bedarf” für die 3. Stufe des Programms
CIR-ELKE 2,06 Mrd. DM eingeplant. Mit diesem Programm soll eine Steigerung der
Leistungsfähigkeit der vorhandenen Infrastruktur und eine Erhöhung der
Streckenleistung um bis. zu 30 % erreicht werden. Ziel des Programms ist es
insgesamt, die Betriebsleiteinrichtungen so weiterzuentwickeln, dass die
Zugfolge auf Hauptstrecken wesentlich dichter werden kann.
Bei einer konsequenten Umsetzung der
heute gegebenen (informations-)technischen Möglichkeiten, ist es möglich, - im
Zusammenhang mit dem Ausbau der bereits vorhandenen ICE-Trassen für die
Strecken Hannover – Hamburg und Hannover – Bremen - , Zugabfolgen so zu
planen, dass ein möglicherweise in der Zukunft erforderliches höheres
Zugaufkommen ohne den Neubau einer Eisenbahnstrecke abgewickelt werden kann.
Aus den oben aufgeführten Gründen
fordern wir, dass die “Y-Trasse” nicht gebaut wird und dass alle weiteren
Planungen für die “Y-Trasse” umgehend eingestellt werden.
Eine abschließende Bewertung der
Trassenführung ist auf Grund der ungenauen Darstellung in der ausgelegten
Dokumentation nicht möglich. Ferner scheint das der Studie zu Grunde gelegte
Kartenmaterial nicht auf dem neuesten Stand zu sein; vielmehr entsteht der
Eindruck, dass die beauftragten
Planungsbüros auf bis zu 15 Jahre alte Planungsunterlagen und Kartenmaterial
zurückgegriffen haben. Dies zeugt nicht von einer gründlichen und
sachgerechten Vorplanung.
Über die Verwendung überalterten
Kartenmaterials hinaus, weißt die Dokumentation im Raumordnungsverfahren z.B.
gravierende Fehlinformationen / -bezeichnungen etwa im Hinblick auf
“Zerschneidung von Wegebeziehungen mit Erholungsfunktion” auf.
Ich bitte um eine Eingangsbestätigung
und darum, den vollständigen Text der Einwendungen des Vereins “Bürger für
eine lebenswerte Wedemark” (BlW) den Ratsgremien in der Gemeinde sowie
umgehend vorab dem Landkreis/Kreistag für seine Stellungnahme zuzuleiten.
Darüber hinaus bitte ich die
Einwendungen des Vereins als Anlage der Stellungnahme der Gemeinde an die
Bezirksregierung Lüneburg zu übermitteln.
Bitte berücksichtigen Sie die
Einwendungen des Vereins “Bürger für eine lebenswerte Wedemark” (BLW)
auch bei Ihrer Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Warnke
Monika Brinkmann
(1. Vorsitzender)
(2. Vorsitzende)