Für Archäologen wird der Boden abgeschoben.

Auf den Flächen des geplanten Industrie- und Gewerbegebiets Neuer Hessenweg in Gailhof sind neuerdings Baufahrzeuge am Werk und schieben Boden ab. Anlieger befürchten, dass noch vor Rechtskraft des Bebauungsplans dort womöglich die Tiefbauarbeiten starten, ohne dass vorab die empfohlenen archäologischen Voruntersuchungen möglich wären. Entwarnung gaben gestern die Vorsitzende des Ausschusses Bauen, Planen und Umwelt, Susanne Brakelmann, und Gemeindesprecher Ewald Nagel: „Das ist Archäologie.“

Tatsächlich könnten Laien oft die Routinevorbereitungen für Großbaustellen nicht richtig deuten, erläuterte Brakelmann. Als jüngstes Beispiel nennt sie die umfangreichen archäologischen Erkundungen zum Baugebiet Südlich Ostlandstraße in Wennebostel im Juli 2020. Die Ausgrabungen dort, wo zwischen Bissendorf und Wennebostel ein neues Wohngebiet entsteht, wurden auch von der Unteren Denkmalschutzbehörde der Gemeinde Wedemark begleitet.

Tatsächlich ordern in der Regel die beauftragten Fachleute für archäologische Untersuchungen zunächst eine Tiefbaufirma. In der Folge trägt ein Bagger mehrere Streifen Mutterboden und bei Bedarf eine Zwischenbodenschicht ab. In diesem Sondierungsabschnitt sucht dann ein Archäologe nach Auffälligkeiten im Boden.

Ein Mitglied des Bürgervereins Gailhof hatte schon bei den ersten Baggerbewegungen eine Anfrage an das Landesamt für Denkmalschutz gerichtet, ob dies alles rechtens und die Arbeiten mit der Behörde abgestimmt seien. Dabei wies er für den Fall von Tiefbauarbeiten darauf hin, dass der Bebauungsplan noch nicht rechtskräftig sei. „Das stimmt“, bestätigt Nagel. „Der B-Plan ist noch nicht rechtskräftig, es fehlen noch einige Abstimmungen.“ Der Gemeinderat hatte den Bebauungsplan am 21. Dezember 2020 beschlossen. Vor Rechtskraft sind in städtebaulichen Verträgen mit Nutzern – Begünstigte wie es im Fachjargon heißt – des Gebietes unterschiedliche Regelungen zu treffen. Dazu gehörten auch die zur archäologischen Erkundung auf Kosten der Begünstigten.