Stand der Dinge vom 10.10.20
Liebe Mitstreiter, Mitglieder und Freunde des BLW e.V., nun hat, wie erwartet, der Gemeinderat der Änderung des Flächennutzungsplans leider zugestimmt. Interessant wäre in diesem Zusammenhang noch zu erwähnen, dass erstaunlicherweise an dem Abend nur gut die Hälfte der Ratsmitglieder anwesend war. Speziell die Mitglieder der sogenannten “Großen Koalition”, haben gefehlt. – CDU statt 13 nur 6 Personen und SPD statt 11 nur 6 Personen plus BM, – die kleinen Parteien hingegen waren nahezu vollständig erschienen, um über die Zukunft von unseren beiden Dörfern zu diskutieren und abzustimmen.
Über den Hintergrund, warum diese Mitglieder dieser doch für viele Menschen sehr entscheidenden Abstimmung fern geblieben sind, kann man nur mutmaßen. Laut Zychlinski jr. haben diese an der Sitzung nicht teilgenommen, damit im “Campus W” Platz für mehr Besucher aus den Reihen der Bevölkerung (unter Corona Bedingungen) ist. Ob das der Wahrheit entspricht, oder ob die gefehlt haben, weil sie sich ggf. aus Gewissensgründen den Vorgaben ihrer eigenen Partei in einer öffentlichen Entscheidung entziehen wollten, sei jetzt erst einmal dahingestellt. Da darf sich jeder selbst Gedanken darüber machen.
Unser Anwalt hat nun die rechtliche Situation, in der wir uns derzeit befinden, in etwa so beschrieben:
1. Unsere Antwort auf den Bericht der jetzt beschlossenen Änderung des Flächennutzungsplans hat laut Gesetz 1 Jahr Zeit nach Veröffentlichung. (Theoretisch). Der Bericht über die Änderung des FNP wird vom Anwalt natürlich zeitnah geprüft und bewertet, damit wir mit ihm gemeinsam eine Strategie entwickeln können, ob wir etwas sinnvolles unternehmen sollten, oder halt nicht. Auf diesen Bericht der Gemeinde zu der Änderung des FNP warten wir derzeit.
2. Der zweite Teil des derzeitigen Verfahrens ist: “Die Planung ist gegenüber dem ursprünglichen Entwurf geändert worden. Dabei handelt es sich um eine Anpassung der Planzeichnung am westlichen Gebietsrand einhergehend mit einer dazugehörigen Ergänzung einer textlichen Festsetzung sowie eine Überarbeitung des Umweltberichts inkl. des Konzeptes der externen Kompensationsmaßnahmen, basierend u.a. auf einem ergänzten Fachgutachten zur Avifauna vom September 2020. – Auslegungsfrist bis 16.11.20. – Zitat Oliver Schulz”
Dazu meinte unser Anwalt nach kurzer Übersicht, dass er die doch recht umfangreichen Änderungen zu der Vorgängerversion gerne auch unserem Verkehrs-Gutachter zur Prüfung vorlegen möchte. – Was sicherlich sehr sinnvoll zu sein scheint.
Aber dadurch entstehen Kosten. Der Anwalt selbst kalkuliert für seinen Teil mit Kosten i.H.v. 750,-€ bis 1.500,-€. Dazu würden sich die noch nicht bezifferten Kosten für den Gutachter addieren. (Das hole ich kurzfristig nach!) Ich schätze diese Summe derzeit grob auf etwa 2.000,-€.
Also, da unsere Kasse nach der letzten großen Aktion ziemlich leer ist, appellieren wir hiermit an Euch, wieder einmal, wie beim letzten Aufruf, Eure tolle Spendenbereitschaft möglichst zeitnah zu zeigen. Unserer Meinung nach ist das letzte Wort in diesem Verfahren noch lange nicht gesprochen, wir aber kommen ohne diese professionelle Hilfe nicht aus.
Ich meine, dass wir im Verhältnis zu den ursprünglichen Plänen schon eine Menge erreicht haben, aber unser Ziel, wenigstens die Industrieansiedlung zu verhindern, steht noch aus. Wie meinte ein Nachbar von mir kürzlich: Der Wertverlust unseres Umfelds wird enorm werden…
Mein persönlicher Spruch dazu ist nach wie vor: Wir können verlieren, aber wer nix macht, der hat schon verloren.
Liebe Grüße und bleibt gesund! Bankverbindung BLW: Volksbank Han. DE80 2519 0001 0049 0431 00